Bewertung von Immobilien
- Bewertung von Immobilien nach Wertermittlungsrichtlinien, z.B. §§ 136 - 144 Bundesbaugesetz, bzw. §§ 192 - 199 Baugesetzbuch
- Erarbeiten von Rentabilitätserwartungen
- Information und Beratung zur Marktlage
- Erstellen von Wertermittlungsgutachten in Zusammenarbeit mit öffentlich bestellten Gutachtern